CONSIDEO GmbH
Softwarelizenzvertrag fr 
CONSIDEO STANDARD EDITION, CONSIDEO LIGHT EDITION und CONSIDEO COMMUNITY EDITION, CONSIDEO EDUCATION EDITION
Einzelbenutzerlizenz
BITTE LESEN SIE DIESEN LIZENZVERTRAG SORGFLTIG DURCH, BEVOR SIE DIESE SOFTWARE IN BETRIEB NEHMEN. INDEM SIE DIE CONSIDEO SOFTWARE IN TEILEN ODER VOLLSTNDIG VERWENDEN, AKZEPTIEREN SIE ALLE BESTIMMUNGEN DIESES VERTRAGES, EINSCHLIESSLICH UND IM BESONDEREN DIE FOLGENDEN EINSCHRNKUNGEN: BESCHRNKUNGEN GEMSS ZIFFER 3, GEWHRLEISTUNG GEMSS ZIFFER 5 und 6, UND HAFTUNG GEMSS ZIFFER 7 und 8. SIE BESTTIGEN, DASS DIESER VERTRAG EBENSO EINKLAGBAR IST WIE JEDER ANDERE SCHRIFTLICHE, AUSGEHANDELTE UND VON IHNEN UNTERZEICHNETE VERTRAG. DIESER VERTRAG IST IHNEN GEGENBER UND JEDER JURISTISCHEN PERSON GEGENBER, DIE DIE SOFTWARE ERHALTEN HAT UND IN DEREN NAMEN SIE GENUTZT WIRD, EINKLAGBAR. WENN SIE DEN BEDINGUNGEN NICHT ZUSTIMMEN, VERWENDEN SIE BITTE DIESE SOFTWARE NICHT. IN DIESEM FALL DRFEN SIE DIE SOFTWARE NICHT BENTZEN. GEBEN SIE DIE SOFTWARE UMGEHEND GEGEN ERSTATTUNG DER VON IHNEN GEZAHLTEN GEBHR DORT ZURCK, WO SIE SIE ERHALTEN HABEN. SIE ERHALTEN IHREN KAUFPREIS IN VOLLER HHE ZURCKERSTATTET, WENN SIE (A) DIE SOFTWARE NICHT VERWENDET UND (B) DIE NICHT VERWENDETE SOFTWARE BINNEN DREISSIG (30) TAGEN AB KAUFDATUM UNTER VORLAGE IHRES KAUFBELEGS BEI IHREM HNDLER ZURCKGEBEN HABEN.
Die Rechte am geistigen Eigentum der Software stehen der CONSIDEO GmbH (nachfolgend CONSIDEO oder LIZENZGEBER)  zu. Die mit dieser Lizenz gelieferten Computer-Software-Programme, werden Ihnen als LIZENZNEHMER von CONSIDEO zum Gebrauch berlassen, jedoch nicht verkauft. CONSIDEO behlt sich alle Rechte vor, die Ihnen nicht ausdrcklich eingerumt werden. Die Datentrger, auf denen die Software aufgezeichnet ist, gehren Ihnen, CONSIDEO und Ihre Lizenzgeber bleiben jedoch Inhaber aller Rechte an der Software selbst.
Die Verwendung der Software ist nur im Rahmen dieser Vertragsbestimmungen erlaubt. Der Begriff "Verwendung" bezieht sich auf den Zugriff, die Installation, das Herunterladen, Kopieren oder eine anderweitige Nutzung der Funktionen der Software gem der Dokumentation.

1. Definition 
"Software" umfasst den gesamten Inhalt der Dateien, der CD-ROM(s) oder eines anderen Datentrgers, mit dem dieser Vertrag geliefert wird. Dazu gehren unter anderem alle Informationen und Software-Programme von CONSIDEO oder Dritten; dazugehrige Begleitmaterialien oder -dateien in schriftlicher Form ("Dokumentation"); sowie Schrifttypen und alle Upgrades, modifizierte Versionen, Updates, Ergnzungen sowie Kopien der Ihnen von CONSIDEO lizenzierten Software. 

2. Lizenz 
(a) Diese nicht-exklusive Lizenz berechtigt den Lizenznehmer, eine Kopie der Software zu einer gegebenen Zeit auf einem stationren Computer zu den in der Dokumentation beschriebenen Zwecken zu benutzen. Zustzlich darf der Lizenznehmer eine zweite Kopie der Software fr dessen ausschlieliche Verwendung auf einem tragbaren oder auf einem in seinem Heim befindlichen Computer erstellen. Die Software darf jedoch auf dem tragbaren Computer oder Heimcomputer nicht zur selben Zeit verwendet werden wie die Software auf dem Hauptcomputer. Wichtig: Auf jeder Kopie, die der Lizenznehmer von der Software erstellt, sind smtliche Urheberrechts- und sonstige Schutzrechtshinweise aufzunehmen, die auch in dem von CONSIDEO gelieferten Original enthalten sind.
(b) Im Rahmen dieses Lizenzvertrages ist die Existenz der Software auf mehr als einem Computer gleichzeitig nicht gestattet. Ferner ist es untersagt, die Software ber ein Netzwerk bereitzustellen, in dem sie von mehr als einem Computer gleichzeitig verwendet werden kann.
(c) Sicherungskopie. Der Lizenznehmer ist zur Erstellung einer Sicherungskopie der Software unter der Voraussetzung berechtigt, dass diese Sicherungskopie auf keinem Computer installiert und verwendet wird. Eine bertragung der Rechte zur Erstellung einer Sicherungskopie ist nicht zulssig, es sei denn, es werden smtliche Rechte an der Software bertragen.
(d) Fr den Fall, dass die Software als Upgrade oder Update lizenziert wird, ist der Lizenznehmer nur berechtigt, die Software gegen frher ausgelieferte Versionen der Software auszutauschen; die brigen Bestimmungen dieses Vertrages gelten auch in diesem Fall. Der Lizenznehmer erkennt an, dass die Lieferung eines Upgrade oder Update nicht als Erteilung einer zweiten Lizenz fr die Software gilt (d.h., der Lizenznehmer darf das Upgrade oder Update nicht zustzlich neben der Software, die ersetzt werden soll, benutzen noch darf der Lizenznehmer die zu ersetzende Software einem Dritten berlassen).
3. Beschrnkungen
(A) DER LIZENZNEHMER VERPFLICHTET SICH, ES ZU UNTERLASSEN, DIE SOFTWARE ZU KOPIEREN, DEKOMPILIEREN, ZURCKZUENTWICKELN ODER DISASSEMBLIEREN, MODIFIZIEREN ODER AUF ANDERE WEISE IN ALLGEMEIN LESBARE FORM UMZUWANDELN, ZU NDERN, ANZUPASSEN, ZU BERSETZEN, ZU VERMIETEN, ZU VERLEASEN, ZU VERLEIHEN, UNTERLIZENZEN ZU VERGEBEN ODER VON DER SOFTWARE ODER EINEM TEIL DERSELBEN ABGELEITETE WERKE HERZUSTELLEN, REVERSE ENGINEERING VORZUNEHMEN ODER AUF ANDERE WEISE ZU VERSUCHEN, DEN QUELLCODE DER SOFTWARE ZU ERMITTELN. 
(b) DIE SOFTWARE DARF NICHT VERWENDET WERDEN BEIM ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DEM BETRIEB VON KERNKRAFTANLAGEN, FLUGZEUGEN, KOMMUNIKATIONSSYSTEMEN, BEI DER FLUGBERWACHUNG, MIT LEBENSERHALTENDEN GERTEN ODER HNLICHEN SYSTEMEN. IN DERARTIGEN FLLEN KANN EIN FEHLER IN DER SOFTWARE ZU TODESFLLEN, KRPERVERLETZUNGEN ODER SCHWERWIEGENDEN SACH- UND UMWELTSCHDEN FHREN.
(c) Die bertragung dieser Lizenz auf einen Dritten ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von CONSIDEO zulssig. 
(d) Nicht fr den Wiederverkauf vorgesehene Kopien: Unbeschadet anderer Abschnitte in dieser Lizenz darf die benannte oder Ihnen auf andere Weise im Rahmen einer Werbeaktion bereitgestellte CONSIDEO Software nur zu Demo-, Test- und Bewertungszwecken verwendet werden. Der Wiederverkauf oder die bertragung dieser Software ist nicht zulssig.
(e) Die CONSIDEO EDUCATION EDITION darf ausdrcklich nur fr Ausbildungszwecke und in diesem Zusammenhang lediglich fr System Dynamics-/Systems Thinking-Kurse fr Studenten eingesetzt und hierfr auf den PCs des Hochschul-Rechner-Pools installiert werden.  Die Installation der Software auf privaten PCs/Notebooks ist ebenso untersagt wie die Nutzung der Software von Mitarbeitern der Hochschule fr andere Zwecke z.B. Forschungsaktivitten. Die Universitt hat den zweckgebundenen Einsatz der Software sicherzustellen und haftet fr die nicht-vertragskonforme Nutzung durch Dritte in Hhe der aktuellen Lizenzgebhr der CONSIDEO STANDARD EDITION pro installierte EDUCATION Lizenz. Hiernach ermittelt sich der Schadensersatzanspruch durch Multiplikation der Anzahl an installierten EDUCATION Lizenzen mit der aktuellen Lizenzgebhr der CONSIDEO STANDARD EDITION - unabhngig davon, in wie vielen Fllen ein Missbrauch festgestellt werden konnte. 
4. Laufzeit 
Diese Lizenz gilt fr unbestimmte Zeit. Die Lizenz endet unmittelbar, ohne das es einer Kndigung oder Aufhebung bedarf, wenn der Lizenznehmer eine Bestimmung dieses Lizenzvertrages verletzt. In diesem Fall ist der Lizenznehmer verpflichtet, die Software zu zerstren, einschlielich aller schriftlichen Begleitmaterialien und aller Kopien; die nachfolgenden Bestimmungen gelten jedoch fort.

5. Gewhrleistung 
(1) CONSIDEO leistet dafr Gewhr, dass die berlassene Lsung die im berlassungsschein beschriebenen und somit vereinbarten Funktionen unter Bercksichtigung der dem jeweiligen Technikstand eines Warentyps entsprechenden Fehlerfreiheit erfllt. Eine Voraussetzung fr die Gewhrleistung ist jedoch die ausschlielich vertragsgeme Nutzung.
(2) Anbieterseitige Eigenschaftszusicherungen sind nur wirksam, wenn sie im vorliegenden Vertrag aufgenommen und beiderseitig unterzeichnet wurden.
(3) Mngel des Programms hat der Lizenznehmer CONSIDEO unverzglich mitzuteilen. Kaufmnnische Untersuchungs- und Rgepflichten des Lizenznehmers bleiben unberhrt. CONSIDEO wird mitgeteilte Mngel in angemessener Zeitdauer beseitigen.
(4) Gewhrleistungsansprche des Lizenznehmers verjhren innerhalb einer Frist von sechs Monaten (bzw. der gesetzlich vorgeschriebene Mindestdauer) ab Lieferung.
(5) Keine Gewhrleistung bernimmt CONSIDEO dafr, dass die berlassene Software besonderen Erfordernissen des Lizenznehmers, die nicht Gegenstand dieses Vertrages sind, entspricht.
(6) Die Gewhrleistung erfolgt nach Wahl des Lizenzgebers (CONSIDEO) durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Sollte der Versuch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung zweimal fehlgeschlagen sein, so ist der Lizenznehmer zur angemessenen Minderung des Kaufpreises oder wahlweise zur Rckgngigmachung des Vertrages berechtigt. Voraussetzung hierfr ist, dass der Lizenznehmer dem Lizenzgeber eine Nachfrist von mindestens vier Wochen per eingeschriebenem Brief gesetzt hat. Weitergehende Ansprche wegen fehlerhafter Lieferung oder Verletzung vertraglicher Nebenpflichten durch den Lizenzgeber sind, soweit gesetzlich zulssig, ausgeschlossen; dies gilt sowohl fr Schden wie auch fr Mangelfolgeschden. Eine Gewhrleistung dafr, dass der Lizenzgegenstand in Verbindung mit anderen Produkten fehlerlos arbeitet, wird nicht gegeben. Die Geltendmachung des Gewhrleistungsanspruchs ist ausgeschlossen, wenn Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, nderungen an der gelieferten Ware vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen. Der Gewhrleistungsanspruch verfllt auch dann, wenn der Lizenznehmer einen Mangel nicht unverzglich, innerhalb von 14 Tagen ab Lieferung oder Auftreten des Mangels, bei dem Lizenzgeber schriftlich anzeigt. Der Lizenzgeber und der Lizenznehmer stimmen darin berein, dass Softwareprogramme nicht unter allen Anwendungsbedingungen fehlerfrei sein knnen. Zustzliche Serviceleistungen vor Ort sind auch im Garantiefall zu vergten.  

6. GEWHRLEISTUNGSVERZICHT - SONDERFALL: COMMUNITY EDITION/EDUCATION EDITION 
AUFGRUND DES FREEWARE-STATUS DER COMMUNITY EDITION UND DER EDUCATION EDITION GILT DIE FOLGENDE SONDERREGEL: DIE SOFTWARE WIRD IHNEN "WIE BESEHEN" ZUR VERFGUNG GESTELLT, CONSIDEO SCHLIET JEGLICHE GEWHRLEISTUNG BEZGLICH IHRER VERWENDUNG, DER ERZIELTEN ARBEITSERGEBNISSE UND LEISTUNGSFHIGKEIT AUS. SIE BESTTIGEN UND ERKLREN SICH AUSDRCKLICH DAMIT EINVERSTANDEN, DASS DIE VERWENDUNG DER SOFTWARE AUF IHR EIGENES RISIKO ERFOLGT UND DASS SIE DAS GESAMTE RISIKO IM HINBLICK AUF ZUFRIEDENSTELLENDE QUALITT, LEISTUNG, GENAUIGKEIT, UND AUFWAND TRAGEN. VORBEHALTLICH DES DURCH DAS ANWENDBARE RECHT MAXIMAL ZULSSIGEN UMFANGS WIRD DIE SOFTWARE OHNE MNGELGEWHR MIT ALLEN FEHLERN UND OHNE GEWHRLEISTUNG JEGLICHER ART AUSGELIEFERT. CONSIDEO UND IHRE LIEFERANTEN GEWHREN KEINE GARANTIEN, ZUSICHERUNGEN, BESTIMMUNGEN ODER BEDINGUNGEN (AUSDRCKLICHER ODER STILLSCHWEIGENDER NATUR, DIE ENTWEDER AUS EINER GESCHFTSBEZIEHUNG ODER EINEM HANDELSBRAUCH ENTSTEHEN, ODER AUS GESETZLICHEN, GEWOHNHEITSRECHTLICHTEN ODER ANDEREN VORSCHRIFTEN ABGELEITET WERDEN) HINSICHTLICH MARKTGNGIGKEIT, ZUFRIEDENSTELLENDEN QUALITT, RECHTSMNGELFREIHEIT, EIGNUNG FR BESTIMMTE ZWECKE, GENAUIGKEIT, UNGESTRTEN BESITZ UND NICHTVERLETZUNG DER RECHTE DRITTER. CONSIDEO BERNIMMT KEINE GEWHRLEISTUNG DAFR, DASS DER UNGESTRTE BESITZ DER SOFTWARE NICHT BEEINTRCHTIGT WIRD, DASS DIE FUNKTIONEN IN DER CONSIDEO SOFTWARE IHRE ANFORDERUNGEN ERFLLEN, DASS DER BETRIEB DER CONSIDEO SOFTWARE STRUNGS- UND FEHLERFREI ERFOLGT ODER DASS FEHLER IN DER CONSIDEO SOFTWARE KORRIGIERT WERDEN. DIE MNDLICHEN UND SCHRIFTLICHEN INFORMATIONEN ODER AUSSAGEN SEITENS CONSIDEO ODER EINES AUTORISIERTEN PARTNERS BEGRNDEN KEINE GEWHRLEISTUNG, SOLLTE SICH DIE CONSIDEO SOFTWARE ALS DEFEKT ERWEISEN, BERNEHMEN SIE DIE GESAMTEN KOSTEN FR ALLE NOTWENDIGEN SERVICELEISTUNGEN, REPARATURARBEITEN ODER KORREKTUREN. DIE VORGENANNTEN BESCHRNKUNGEN UND AUSSCHLSSE GELTEN NUR SOWEIT NACH ANWENDBAREN ZWINGENDEN VORSCHRIFTEN DES NATIONALEN RECHTS ZULSSIG.  

7. Haftungsbeschrnkung
(1) Der Lizenzgeber haftet lediglich fr vorstzliches und grob fahrlssiges Verhalten sowie fr schuldhafte Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten dem Grund nach und in blicher Hhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens bzw. der typischerweise vorhersehbaren Aufwendungen.
(2) Soweit der Lizenzgeber nach  7 Ziffer 1 haftet, beschrnkt sich die Haftung auf den Auftragswert des Auftragsbestandteils, in dessen Durchfhrung das schdigende Ereignis eintrat.
(3) Der Lizenzgeber haftet nicht fr Schden, soweit der Lizenznehmer deren Eintritt durch ihm zumutbare Manahmen - insbesondere Programm- und Datensicherung - htte verhindern knnen.
(4) Die Regelungen dieses Paragraphen gelten auch zugunsten der Angestellten und sonstigen Erfllungsgehilfen des Lizenzgebers.

8. Haftungsausschluss- Sonderfall: CONSIDEO COMMUNITY EDITION/EDUCATION EDITION
AUFGRUND DES FREEWARE-STATUS DER COMMUNITY EDITION UND DER EDUCATION EDITION GILT DIE FOLGENDE SONDERREGEL: CONSIDEO UND IHRE LIEFERANTEN BERNEHMEN KEINE HAFTUNG FR PERSONENSCHDEN, SCHDEN, ANSPRCHE ODER KOSTEN JEGLICHER ART SOWIE FOLGESCHDEN, BEILUFIG ENTSTANDENE, SPEZIELLE, MITTELBARE ODER UNMITTELBARE, INDIREKTE SCHDEN, STRAFSCHDEN; EINSCHLIELICH INSBESONDERE ENTGANGENEN GEWINNS, DES VERLUSTS ODER DER BESCHDIGUNG VON DATEN, DER GESCHFTSUNTERBRECHUNG ODER ANDERER KOMMERZIELLER SCHDEN ODER VERLUSTE, DIE DURCH DIE VERWENDUNG DER CONSIDEO SOFTWARE ODER DIE UNMGLICHKEIT DER VERWENDUNG DER CONSIDEO SOFTWARE ENTSTEHEN ODER DAMIT ZUSAMMENHNGEN, UND ZWAR UNABHNGIG VON DER RECHTSGRUNDLAGE DER HAFTUNG (VERTRAG, UNERLAUBTE HANDLUNG ODER SONSTIGE); UND ZWAR AUCH WENN EIN VERTRETER VON CONSIDEO BER DIE MGLICHKEIT SOLCHER VERLUSTE, SCHDEN, ANSPRCHE ODER KOSTEN BZW. BER FORDERUNGEN DRITTER UNTERRICHTET WAR. DIE VORGENANNTEN BESCHRNKUNGEN UND AUSSCHLSSE GELTEN NUR SOWEIT NACH ANWENDBAREN ZWINGENDEN VORSCHRIFTEN DES NATIONALEN RECHTS ZULSSIG. DIE GESAMTE HAFTUNG VON CONSIDEO UND IHRER LIEFERANTEN IM RAHMEN DIESES VERTRAGES, OB VERTRAGLICH ODER IN UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLSSIGKEIT) BEGRNDET, IST AUF DEN BETRAG BEGRENZT, DER FR DIE SOFTWARE ENTRICHTET WURDE. 

9. Ausfuhrbestimmungen. Sie verpflichten sich, die Software nicht auf eine Weise zu verwenden bzw. nicht in ein Land zu versenden, zu bertragen oder auszufhren, in das laut Ausfuhrbestimmungen der Vereinigten Staaten bzw. anderer Ausfuhrgesetze, -beschrnkungen oder -regelungen (im Folgenden als, Ausfuhrgesetze" bezeichnet) eine Ausfuhr untersagt ist. Unterliegt die Software darber hinaus der Ausfuhrkontrolle gem den Ausfuhrgesetzen, sichern Sie zu, dass Sie weder Staatsangehriger noch Ansssiger eines Landes sind, fr das ein Embargo verhngt wurde und fr Sie kein Verbot nach den Ausfuhrgesetzen gilt, die Software entgegenzunehmen. Alle Rechte zur Verwendung der Software werden unter der Bedingung gewhrt, dass dieses Rechte verwirkt werden, wenn Sie sich nicht an die Bedingungen dieses Vertrags halten.

10. Gerichtsstand, Erfllungsort und Rechtsanwendung 
Fr alle eventuellen Streitigkeiten mit CONSIDEO aus einer Geschftsbeziehung oder deren Anbahnung wird - soweit gesetzlich zulssig - als Gerichtsstand der Sitz von CONSIDEO vereinbart. Erfllungsort ist der Sitz von CONSIDEO. 

11. Schlussbestimmungen
1. DIE ETWAIGE UNWIRKSAMKEIT EINZELNER PUNKTE DIESER BEDINGUNGEN BERHRT DIE WIRKSAMKEIT DER BRIGEN BEDINGUNGEN NICHT. AN DIE STELLE EINER UNWIRKSAMEN BESTIMMUNG TRITT DIE GLTIGE BESTIMMUNG, DIE IN IHRER WIRTSCHAFTLICHEN AUSWIRKUNG DER UNWIRKSAMEN BESTIMMUNG AM NCHSTEN KOMMT. 
2. Auf diesen Vertrag ist ausschlielich deutsches Recht anwendbar.

Stand: 15. August 2006
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